Bis 1941 strebten die Nationalsozialisten die Vertreibung und Enteignung der deutschen Juden an. Sofort nach Hitlers Machtantritt am 30. Januar 1933 begannen die NSDAP und ihre Unterorganisationen SA, SS, NSDStB und Hitlerjugend mit teils ungeplanten, teils organisierten Gewalttaten gegen Juden. Eine staatliche „Judenpolitik“ entstand erst als Reaktion darauf. Wichtige Stationen waren der „Judenboykott“ vom 1. April 1933 und das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, das die Entlassung aller „nichtarischen“ Beamten vorsah und so erstmals ein Rasse-Kriterium in ein Staatsgesetz einführte. Es leitete die gesellschaftliche Ausgrenzung von Juden aus Berufsverbänden, Unternehmen, Vereinen, Schulen und dem Kulturleben ein. Diese wurde mit zahlreichen weiteren antijüdischen Gesetzen und Verordnungen fortgesetzt und bis 1945 ständig verschärft.

Ebenfalls 1933 errichtete das NS-Regime Konzentrationslager, zunächst für politische Gegner. Diese Lager waren ein Modell für spätere Arbeits- und Vernichtungslager für Juden und andere rassistisch verfolgte Gruppen. Verhungern, Folter und willkürliche Morde gehörten schon in den ersten KZs zum Alltag. Jüdische Lagerhäftlinge wurden dort bereits besonders schikaniert und hatten die höchsten Sterblichkeitsraten. Am 12. April 1933 wurden im Konzentrationslager Dachau erstmals auch Juden ermordet.

Im Sommer 1935 erzwangen erneute Boykottaktionen aus der NSDAP die Nürnberger Gesetze vom September, die die Bürgerrechte deutscher Juden stark einschränkten. „Volljuden“ und „jüdische Mischlinge“ wurden erst nachträglich und unlogisch definiert, da auch Nichtjuden durch Heirat mit Juden oder Eintritt in die jüdische Religion zu „Geltungsjuden“ wurden. Hitler redete 1936 und 1937 kaum über Juden und ergriff keine weiteren Initiativen zu ihrer vollständigen Vertreibung.  Doch am 30. November 1937 bekräftigte er laut Joseph Goebbels: „Die Juden müssen aus Deutschland, ja aus ganz Europa heraus.“ Das werde noch dauern, doch er sei dazu „fest entschlossen“.

1938, parallel zur laufenden Aufrüstung der Wehrmacht und Kriegsvorbereitung, verschärfte das NS-Regime die Verfolgung reichsdeutscher Juden erneut. Sie mussten zum Beispiel zusätzlich „typisch jüdische“ Vor- und Zunamen annehmen (Januar), wurden nach dem Anschluss Österreichs massenhaft beraubt (März), mussten ihr ganzes Vermögen „anmelden“ (26. April), erhielten keine staatlichen Aufträge und Approbationen mehr (September), aber einen Judenstempel in ihre Reisepässe (Oktober), der mit Auslandsmaßnahmen gegen jüdische Emigranten gerechtfertigt wurde.
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