DAP    Delivered At Place
DAT    Delivered At Terminal
DDP    Delivered Duty Paid
EXW    Ex Works
FAS    Free Alongside Ship
FCA    Free Carrier
FOB    Free On Board
Internationale Handelsklauseln sind wesentlich wichtig in der Außenhandelskorrespondenz, beziehungsweise in dem Außenhandel. Sie kommen meist aus Englisch und werden normalerweise als Incoterms genannt. Incoterms 2010 kommen die aktuellen Klauseln im internationalen Warenshandel vor. Verschiedene Klauseln beziehen sich auf unterschiedliche Lieferungsart und Transport. Internationale Handelsklauseln haben selbst keine Gesetzeskraft, nur wenn die beiden Käufer und Verkäufer damit einverstanden sind, werden internationale Handelsklauseln rechtswirksam kommen.
Im Deutsch bedeutet CFR: Kosten und Fracht bis benannten Verschiffungshafen, CIF: Kosten, Versicherung und Fracht bis benannten Verschiffungshafen. Warenlieferung erfolgt an Bord, CIP: frachtfrei versichert bis Bestimmungsort, CPT: frachtfrei bis Bestimmungsort, DAP: geliefert benannter Bestimmungsort, DAT: geliefert benannter Terminal im Bestimmungshafen, DDP: verzollte Lieferung bis Bestimmungsort, EXW: Kosten- und Gefahrenübergang ab benanntem Werk, FAS: Frei Längsseite Schiff des benannten Verschiffungshefen, FCA: frei Frachtführer, FOB: frei an Bords des benannten Verschiffungshafens.
4.2.3 Anfragen und Angebots
Anfragen und Angebots
a.A.    auf Anfrage
I.v.    Irrtum vorbehalten
l.A.    laut Auftrag, laut Angebot, laut Auskunft
N/A    engl.: no account = kein Konto
Preise
EP    Einzelpreis
FP    Festpreis
GP    Gesamtpreis
VKP    Verkaufspreis
NK    Nebenkosten
UHP    Unverbindliche Hersteller-Preisempfehlung
Waren und Lieferungen
a.W.    ab Werk,
HQ    High Quality = hohe Güte
n.M.    nach Muster
nt.wt.    net weight = Nettogewicht
OVP    Originalverpackung
z.T.    zum Teil
Zahlungsweise
AZ    Anzahlung
NN    per Nachnahme
TZ    Teilzahlung
VK    Vorauskasse
V-Scheck    Verrechnungsscheck
VVG    Vorverkaufsgebühr
VZ    Vorauszahlung
 
In einem unverlangten Angebot wird häufig „I.v.“ geschrieben. Das heißt, bei dem Angebot Irrtum vorbehalten. Das verlangte Angebot enthält Angaben über die Waren, den Preis, die Lieferungsbedingung und die Zahlungsweise. Der Warenpreis muss in den Angebot klar gemacht werden, ob der Preis Einzelpreis/ Gesamtpreis ist. Der Lieferant kann auch Empfehlungspreis geben. Gleichzeitig soll die Warensqualität und Lieferungsweise unterbreiten. a.W. bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Waren am Standort des Verkäufers oder einem anderen benannten Ort liefert. Die Zahlungsweise muss man in den verlangten Angebot auch erklären. V-Scheck ist ein Scheck, der nur einem anderen Konto gutgeschrieben, nicht bar ausgezahlt werden darf. VK, VZ und VVG haben gleiche Bedeutung. Der Käufer muss teilweise Geldsumme bezahlen, bevor der Verkäufer die Güter oder Dienstleistung liefert.

4.2.4 Bank, Handels- und Finanzinstitute
Bank, Handels- und Finanzinstitute
BIC    Bank Identifier Code
BLZ    Bankleitzahl
DB    Deutsche Bank
edc    European Debit-Card
FA    Finanzamt
IBAN    Internationale Bank-Kontonummer
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